Wissenswertes über Photovoltaikversicherungen

Photovoltaikversicherungen verstehen

Photovoltaikversicherungen verstehen: Wissenswertes über Photovoltaikversicherungen

Um sich für eine passende PV-Anlage Versicherung entscheiden zu können, benötigt man zumindest ein gewisses Grundwissen über die Photovoltaikversicherung. Viele Begriffe, die im Bedingungswerk des Versicherers oder beim Leistungsvergleich der verschiedenen PV Versicherungen auftauchen, sind nicht immer einfach zu verstehen.

Photovoltaikversicherungen verstehen

Nachfolgend möchten wir einiges wissenswertes erklären. Begriffe, die Ihnen vielleicht im Zusammenhang mit Ihrer Recherche zu einer günstigen Photovoltaikversicherung immer wieder unter kommen.

Gesamte Photovoltaikanlage

Innere Betriebsschäden am Wechselrichter

GAP-Deckung

Grobe Fahrlässigkeit

Minderertragsdeckung

Ertragsausfall

Sachschade

Gesamte Photovoltaikanlage

Beim Versicherungsschutz ist darauf zu achten, wie konkret das Versicherungsunternehmen den Versicherungsumfang beschreibt. Werden beispielsweise nur bestimmte Bauteile in den Bedingungen aufgeführt, dann sind auch nur diese, in der abschließenden Aufzählung genannten Teile, mitversichert. Teile die nicht genannt werden, sind dann nicht versichert. Achten Sie deshalb darauf, dass immer die gesamte PV-Anlage im Versicherungsschutz eingeschlossen ist.

Innere Betriebsschäden am Wechselrichter

Zu den empfindlichen Bauteilen einer PV Anlage gehören auf jeden Fall die Wechselrichter. Eine normale Fotovoltaikanlagenversicherung zahlt dann, wenn eine von außen einwirkende Gefahr zu einem Sachschaden führt. Sie zahlt aber nicht, wenn der Wechselrichter ohne äußere Einwirkung beschädigt wird und nicht mehr funktioniert. In so einem Fall spricht man von „inneren Betriebsschäden“. Innere Betriebsschäden sind im Rahmen der Fotovoltaikanlagenversicherung immer dann versichert, wenn sie per separater Klausel eingeschlossen sind. Leistungsstarke Tarife zahlen darüber hinaus auch die sich daraus ergebenen Ertragsausfälle. 

GAP-Deckung

Der Begriff GAP kommt aus dem Englischen und bedeutet „Lücke“. Wurde keine GAP-Deckung vereinbart, leistet die Versicherung im Falle eines Totalschadens lediglich den Wiederbeschaffungswert der Anlage. Dieser ist allerdings häufig niedriger als der noch offene Restbetrag der Leasingraten. Den Differenzbetrag müssten Sie dann aus eigener Tasche bezahlen. Dies können im schlimmsten Fall mehrere tausend Euro sein. Die GAP-Deckung ist daher wichtig, wenn die Photovoltaikanlage kreditfinanziert / geleast wurde. 

Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässig verursachten Schäden

Um zu vermeiden, dass im Schadenfall ein Streit darüber entsteht, ob ein Schaden fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht wurde, ist es wichtig, dass Ihr Vertrag auch dann leistet, wenn grobe Fahrlässigkeit die Ursache für den Schaden war. Stürzt beispielsweise ein Baum aus ihrem Garten, den Sie gerade fällen, auf die PV Anlage könnte der Versicherer, bei grob fahrlässigem Verhalten im Rahmen der Baumfällung, die Leistung kürzen. Verzichtet der Versicherer allerdings auf die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit, wird der Schaden entsprechend dem Versicherungsumfang übernommen. Der Versicherer hätte dann nur bei Vorsatz die Möglichkeit die Leistung zu verweigern. 

Minderertragsdeckung

Mit der Vereinbarung einer Minderertragsdeckung kann der Ausfall mangels Sonnenschein abgesichert werden. Liegt der Jahresertrag der PV-Anlage unter der Prognose, kommt die Minderertragsdeckung ins Spiel. So wird das Risiko abgesichert, wenn es einmal ein stark verregnetes Jahr gibt und die Anlage nicht den prognostizierten Ertrag liefert. Für gewöhnlich ist die Minderertragsdeckung mit einer Selbstbeteiligung versehen, um zu vermeiden, dass auch bei Kleinstschäden (geringem Minderertrag) bereits die Versicherung in Anspruch genommen wird.

Ertragsausfall

Kommt es durch einen Sachschaden zu einem Ausfall der Anlage, können neben den reinen Sachkosten auch hohe Kosten durch den Ertragsausfall auf Sie zukommen. In den meisten Fällen zahlt der Versicherer einen pauschalen Eurobetrag pro Tag, um den Ertragsausfall der Fotovoltaikanlage zu entschädigen. Die Unterschiede bei den verschiedenen PV-Versicherung Tarifen können z.B. in der Höhe des Tagessatzes liegen. Während der eine Anbieter sagt, er leistet pauschal für 12 Monate pro Tag max. 2,50 EUR je kWp schreiben andere für 6 Monate pro Tag maximal 2,00 EUR/kWp in ihr Bedingungswerk. Eine vielleicht vereinbarte Selbstbeteiligung wird davon dann noch abgezogen. Diese Zahlen sind nur exemplarisch und sollen verdeutlichen, worauf es ankommt. Jeder Versicherer kann hier unterschiedliche Angaben machen.

Sachschaden

Kommen Bauteilen der Anlage zu Schaden, spricht man von einem Sachschaden. Bei einem Sachschaden ist es wichtig, dass die betroffenen Bauteile schnell und unkompliziert repariert oder ausgetauscht werden, damit der Ertragsausfall möglichst gering ausfällt. Der Versicherer nimmt entsprechend des Versicherungsumfangs die Kosten dafür. Wurde eine Selbstbeteiligung (SB) vereinbart, wird diese natürlich in Abzug gebracht. Die Vereinbarung einer SB ist in der PV-Versicherung üblich, damit die Kosten für die Versicherungsprämie gering gehalten werden können.