Die Allianz Photovoltaik-Versicherung der Allianz ESA
Die Allianz Photovoltaikversicherung bietet einen umfassenden Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen, die auf Dächern oder Fassaden installiert sind. Die Versicherung gilt für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp und einer Versicherungssumme bis zu 1 Million Euro. Für größere Anlagen gibt es erweiterte Versicherungsmöglichkeiten. Der Schutz umfasst eine Vielzahl von Risiken und Kosten, die im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage entstehen können.
Sprechen Sie uns bitte persönlich an, wenn Sie ein Angebot der Allianz Photovoltaik-Versicherung wünschen, weil diese Tarife in unserem Photovoltaik-Versicherung Vergleich aktuell nicht enthalten sind.
Allianz Photovoltaik-Versicherung – Erster Überblick
Die Allianz Photovoltaikversicherung (ABPV 2021) bietet umfassenden Schutz für Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden bis zu einer Leistung von 10 kWp oder einer Versicherungssumme von bis zu 1 Million Euro. Die Versicherung deckt verschiedene Risiken ab, darunter Elektronikschäden, Ertragsausfall, Mehrkosten und Totalschäden. Auch spezielle Deckungen wie eine Ertragsgarantie bei Mindererträgen durch weniger Sonneneinstrahlung sind möglich.
Weitere Vorteile sind der Verzicht auf Kürzungen bei grober Fahrlässigkeit bis 50.000 Euro. Eine sofortige Reparaturmöglichkeit bei Schäden bis 25.000 Euro und die Mitversicherung von Energiespeichern bis 100.000 Euro ebenfalls. Zudem werden zahlreiche Nebenkosten wie Aufräum- und Dekontaminationskosten bis 50.000 Euro abgedeckt. Die Versicherung richtet sich besonders an Kunden, die einen umfangreichen Schutz für ihre Investition in Photovoltaikanlagen suchen.
Photovoltaik Versicherung Allianz: Versicherungsumfang
Photovoltaikanlagen sind eine bedeutende Investition, die über viele Jahre hinweg Erträge generieren soll. Neben dem grundlegenden Schutz gegen unvorhersehbare Sachschäden ist es essenziell, dass auch zusätzliche, oft unerwartete Kosten abgedeckt werden, die im Zusammenhang mit der Anlage entstehen können. Diese zusätzlichen Leistungen bieten einen erweiterten Schutz, der über den reinen Sachschaden hinausgeht. Sie berücksichtigen verschiedene Szenarien, die im Laufe der Lebensdauer einer Photovoltaikanlage auftreten können, und helfen dabei, finanzielle Verluste so gering wie möglich zu halten.
- Elektronikversicherung: Schützt die elektronischen Komponenten der Anlage vor unerwarteten Sachschäden.
- Ertragsausfall- und Mehrkostenversicherung: Deckt den Ertragsausfall und zusätzliche Kosten ab, die durch Schäden an der Anlage entstehen.
- Differenzkaskodeckung (GAP): Speziell für Kredit- oder Leasingnehmer, um die Differenzkosten bei Totalschaden abzudecken, wenn die Anlage nicht wiederhergestellt oder ersetzt wird.
- Einspeisedifferenzdeckung: Deckt die Differenz der Einspeisevergütung nach einem versicherten Totalschaden ab.
- Ertragsgarantieversicherung: Sichert Mindererträge ab, die durch eine geringere Sonneneinstrahlung entstehen, jedoch nur in Kombination mit der Ertragsausfall- und/oder Mehrkostenversicherung verfügbar.
Besonders wertvoll sind diese Zusatzleistungen, wenn unerwartete Ereignisse eintreten. Dazu gehören Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der Anlage, die nachträgliche Erweiterung der Anlage oder der technische Fortschritt, der im Laufe der Jahre eine Modernisierung erfordert. Durch die Integration solcher Faktoren in den Versicherungsschutz kann sichergestellt werden, dass die Anlage nicht nur gegen aktuelle Risiken, sondern auch gegen zukünftige Herausforderungen geschützt ist.
Zusatzleistungen: Weitere Vorteile des Tarifs!
Die Allianz bietet in diesem Bereich verschiedene maßgeschneiderte Lösungen, die den spezifischen Bedürfnissen der Anlagenbetreiber gerecht werden. Diese Zusatzleistungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Photovoltaik-Versicherung. Sie tragen dazu bei, dass Ihre Investition in erneuerbare Energien auch langfristig abgesichert ist.
- Versicherungsschutz für innere Betriebsschäden: Schäden an Photovoltaikmodulen und Wechselrichtern werden auch dann gedeckt, wenn keine äußere Gefahr eingewirkt hat.
- Subsidiäre Baudeckung: Für maximal 4 Wochen beitragsfrei verfügbar, um zusätzliche Bauarbeiten abzusichern.
- Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit: Bis zu einem Betrag von 50.000 Euro werden Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, ohne Kürzung reguliert.
- Mitversicherung von Energiespeichern: Energiespeicher bis zu 100.000 Euro sind mit verbesserten Abschreibungsquoten in die Versicherung eingeschlossen.
- Erstrisikosummen (ERS): Erhöhte Erstrisikosummen, wie z. B. für Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, die jeweils bis zu 50.000 Euro abgedeckt sind.
- Sofortiger Reparaturbeginn: Bei Einzelschäden bis 25.000 Euro kann sofort mit der Reparatur begonnen werden, ohne auf die Zustimmung des Versicherers warten zu müssen.
- Verzicht auf Restwertanrechnung: Bei der Entschädigungsberechnung wird auf die Anrechnung des Altmaterialwertes verzichtet.
Zusammenfassend bieten diese zusätzlichen Leistungen eine wichtige Ergänzung zum Standardversicherungsschutz. Sie sind darauf ausgelegt, die finanziellen Risiken zu minimieren, die durch unerwartete Ereignisse oder notwendige Anpassungen der Photovoltaikanlage entstehen können. Anlagenbetreiber können so sicherstellen, dass sie nicht nur gegen aktuelle Bedrohungen abgesichert sind, sondern auch für zukünftige Herausforderungen gut gerüstet sind. Diese umfassende Absicherung trägt dazu bei, dass die Investition in erneuerbare Energien auch langfristig rentabel bleibt und unvorhergesehene Kosten nicht die Wirtschaftlichkeit der Anlage beeinträchtigen.
Schadenbeispiele: Was kann passieren?
Die Realität zeigt, dass Photovoltaikanlagen, trotz ihrer vielen Vorteile, verschiedenen Risiken ausgesetzt sind. Diese können von extremen Wetterereignissen bis hin zu technischen Defekten reichen. Während viele Anlagenbesitzer der Ansicht sind, dass solche Vorfälle selten sind, belegen Schadenbeispiele das Gegenteil. Solche Ereignisse können erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen, die weit über den unmittelbaren Sachschaden hinausgehen. Ertragsausfälle und Mehrkosten für die Wiederherstellung der Stromversorgung sind nur einige der möglichen Folgen, die ohne den richtigen Versicherungsschutz zu erheblichen finanziellen Einbußen führen können.
Die folgenden Schadenbeispiele geben einen realistischen Einblick in die Art von Vorfällen, die durch die Photovoltaik-Versicherung abgedeckt werden. Sie verdeutlichen, warum es so wichtig ist, nicht nur den reinen Sachschaden, sondern auch die Folgekosten abzusichern. Diese Beispiele sind nicht nur repräsentativ für die gängigsten Schadensfälle. Sie zeigen auch, wie umfassend der Schutz der Allianz Photovoltaik-Versicherung tatsächlich ist.
- Brandschaden: Ein Brandschaden durch einen Lichtbogen, verursacht durch Tierverbiss an der Verkabelung, führt zu Kosten für die Wiederherstellung der Anlage in Höhe von 22.000 Euro sowie Mehrkosten für zusätzlichen Strombezug von 1.500 Euro.
- Hagelschaden: Hagel beschädigt fast alle Module einer Anlage, was zu Kosten von 160.000 Euro für die Erneuerung der Module und einem Ertragsausfall von 13.000 Euro aufgrund der fehlenden Einspeisevergütung führt.
- Kurzschluss-Schaden: Ein Kurzschluss verursacht Schmauchspuren und beschädigt Batteriezellen des Energiespeichers, was Reparaturkosten von 12.000 Euro sowie Mehrkosten für zusätzlichen Strombezug von 700 Euro nach sich zieht.
Diese Schadenbeispiele unterstreichen die Bedeutung eines umfassenden Versicherungsschutzes für Photovoltaikanlagen. Sie verdeutlichen, dass unerwartete Ereignisse erhebliche finanzielle Schäden verursachen können, die ohne den entsprechenden Versicherungsschutz schwer zu bewältigen wären. Die Allianz Photovoltaik-Versicherung bietet daher nicht nur Schutz gegen die unmittelbaren Sachschäden. Sie deckt auch die daraus resultierenden Kosten ab, die oft übersehen werden. So können sich Anlagenbetreiber darauf verlassen, dass sie im Schadensfall gut abgesichert sind und ihre Investition nicht in Gefahr gerät.
Nicht versicherte Schäden in der Allianz Photovoltaik-Versicherung
- Kriegsereignisse, Terrorakte, nukleare Strahlung: Schäden durch diese Ursachen sind nicht abgedeckt.
- Erdbeben und betriebsbedingte Abnutzung: Solche Schäden fallen ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz.
Diese Versicherung richtet sich besonders an Betreiber kleiner bis mittelgroßer Photovoltaikanlagen, die einen umfassenden Schutz vor finanziellen Risiken suchen. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz an die spezifischen Bedürfnisse angepasst und regelmäßig überprüft wird. So stellen Sie sicher, dass die Anlage optimal versichert ist.
Quelle: Allianz ESA und Allianz ESA Kurzinformation